Altlasten und Bodenschutz

Im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes bezeichnen Altlasten bzw. altlastenverdächtige Flächen Altablagerungen und Altstandorte, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden oder welche im Verdacht stehen diese auszulösen. Da Zahlreiche Grundstücke als altlastenverdächtig eingestuft wurden, werden sie keiner hochwertigen Nutzung (z.B. Wohnbebauung) zugeführt, obwohl sie großes Entwicklungspotential besitzen.

Die ICP erarbeitet auf Grundlage umwelttechnischer Untersuchungen Gutachten mit Gefährdungsabschätzungen für die entsprechenden Schutzgüter (Boden, Bodenluft, Mensch, Wasser und Pflanze). Altlasten-Gutachten stellen Sachverhalte fest. Sie liefern die Entscheidungsgrundlage, ob nach Bundesbodenschutzgesetz eine Sanierung erforderlich ist. Falls eine Sanierung erforderlich wird, liefern sie die Grundlagen zu einer effektiven und damit wirtschaftlichen Sanierung. Eine abfalltechnische Klassifizierung der Böden liefert Aussagen hinsichtlich einer möglichen Verwertbarkeit oder einer notwendigen Entsorgung des Bodenmaterials.

Vorteile Altlasten-Gutachten

  • schaffen Transparenz und Übersicht
  • dienen der Beweissicherung
  • geben Planungssicherheit
  • helfen Kosten zu minimieren
  • Sicherheit bei Kauf/Verkauf von Grundstücken (Risiko-Haftungsbeschränkung)

Altlastenverdächtige Flächen sind:

Altablagerungen
Stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert wurden.

Altstandorte
Grundstücke stillgelegter Anlagen sowie Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.

Erst wenn auf diesen Flächen schädliche Bodenveränderungen verursacht werden, also Gefahren bestehen, werden sie zu Altlasten.

Ursachen von Altlasten:

  • Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen
  • fahrlässiger Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • schadhafte Anlagen oder Anlagenteile (korrodierte Erdtanks oder Leitungen)
  • ungeordnete, oft illegale Ablagerungen von festen und flüssigen Abfällen
  • Einwirkung von früheren Kriegsereignissen (Bombenabwürfe)

Untersuchung und Bewertung der Schadstoffbelastungen durch Fachgutachter

Schadstoffbelastungen sollten von geowissenschaftlich und geotechnisch ausgebildeten Fachleuten, also von Geowissenschaftlern, erkundet und bewertet werden. Sie haben die erforderlichen Fachkenntnisse in

  • Geologie, Hydrogeologie
  • Geochemie, Bodenchemie, technische Chemie
  • Bohr- und Probenahmetechnik u.a.
Quelle: BDG – Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler e.V.: Flyer: „Baugrundgutachten sind immer die richtige Entscheidung – Informationen für Bauherren“.

Beispiele unserer Leistung im Rahmen von Altlastenuntersuchungen:

  • Historische Erhebungen
  • Untersuchungskonzepte (orientierende Untersuchung, Detailerkundung)
  • Abstimmung mit Behörden und Projektbeteiligten
  • Technische Erkundung von Altablagerungen und Altstandorten
  • Technische Erkundung von Tankstellen und Tanklagerplätzen
  • Beprobung von Boden, Bodenluft, Wasser und Schlämmen
  • Gefährdungsabschätzungen
  • Sanierungskonzepte
  • Überwachung, Dokumentation und Beratung